Wir können und wollen grundsätzlich hier auf unserer Website keine rechtsverbindlichen öffentlichen Aussagen treffen. Wir möchten aber einen kurzen Überblick über die einzuhaltenden Regeln bei uns am Flugplatz geben. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität, Vollständigkeit oder allgemein Korrektheit.
Die Kontrollzone des Bundeswehrflugplatzes Lechfeld reicht in südlicher Richtung bis an den Nordrand von Landsberg heran. Wir befinden uns somit mit unserem Flugraum mitten in dieser. Es handelt sich um einen zeitlich beschränkt aktiven Luftraum D, in dem ab 0m Flughöhe erstmal kein Modellflug gestattet ist. Flugbetrieb bei uns ist also nur zulässig, falls die Kontrollzone inaktiv ist, oder der Betrieb mit dem Tower abgestimmt ist. In beiden Fällen ist der Flugbetrieb telefonisch in Lechfeld anzumelden (entweder direkt beim Tower oder, falls nicht verfügbar, bei der Flugplatzfeuerwehr).
Über die zulässige Flughöhe gibt der Tower Auskunft (unter der Woche meist um die 100m, mal nur 50, mal aber auch 250). Bei Inaktivität der Kontrollzone gilt als Obergrenze die Unterkante von Luftraum E. Dieser ist bei uns (wegen der Nähe zum Flughafen München) auf 1000ft AGL (etwa 305m über Grund) abgesenkt. Soll höher geflogen werden, ist das nach Freigabe für den Flug in E möglich. Diese ist bei der DFS telefonisch einzuholen und Freitag nachmittags, an Wochenenden und an Feiertagen bis 3600ft MSL (510m über Grund) möglich.
Unsere Aufstiegsgenehmigung weist als Flugraum ein abgerundetes Rechteck mit 400m nach Süden, Osten und Westen aus. Der Weg im Norden darf nicht überflogen werden. Ein ausreichender Abstand zur Autobahn und Bahngleisen im Westen und dem Schutzgebiet Lech und der alten B17 im Osten ist auf diese Weise gewährleistet.
Modelle mit einem Abfluggewicht von bis zu 25kg sind zulässig. Der Lärmschutz verlangt einen maximalen Lärmpegel von 75dB(A)/25m für Kolben- und 90dB(A)/25m für Turbinengetriebene Modelle und verbietet den gleichzeitigen Betrieb von mehr als drei Kolben- oder einem Turbienmodell. Die Flugzeiten sind beschränkt von Sonnenauf- bis 30 Minuten vor Sonnenuntergang.
Alle weiteren Details regelt unsere Flugordnung. Die wichtigsten Details sind die Notwendigkeit der Anwesenheit eines Flugleiters und die Festlegung auf die Regeln unserer Aufstiegsgenehmigung.
Selbstverständlichkeiten wie z.B. die Promillegrenze von 0,0 und Rücksichtnahme in jeder Hinsicht müssen nicht gesondert erwähnt werden.
Zu den Verhaltensregeln am Boden gibt es nicht viel Unerwartetes, außer vielleicht: 1. Unser Taxiway (Zufahrt zur Start-/Landebahn vom Vorbereitungsraum aus) ist aus Sicherheits- und Rasenpflegegründen nicht mit Kraftfahrzeugen zu nutzen und 2. beim Betanken von Modellen ist aus denselben Gründen eine Auffangwanne unter dem Modell zu platzieren. Diese ist unter unserem Ladetisch zu finden. Um auch das von Motoren und Propellern ausgehende Risiko zu minimieren, ist das Rollen aus eigener Kraft nördlich der Straße (im Vorbereitungsraum) sowie das Motor-Anlassen ohne Helfer oder Anbinden des Modells zu unterlassen. Es ist bei jeglichem Umgang mit dem Modell auf einen von Personen freien, verlängerten Luftschraubenkreis zu achten.
Also wie man sieht: alles nicht tragisch und schon allein durch die Vernunft geboten ohne viel kleinkarierter Rechtswissenschaft