Regelungen für Gastpiloten:
Ein Gastpilot muss aus rechtlichen Gründen für den jeweiligen Tag ein Mitglied sein. Ein Formular für diese Tagesmitgliedschaft ist kombiniert mit einer Kurzform der Flugordnung hier hinterlegt. (Gast-)Mitglieder bei uns fliegen nach den Regeln der spezifischen Kategorie (EU Drohnenverordnung). Daher hat der A1/A3 Kompetenznachweis bei uns keine Bedeutung und ein Kenntnisnachweis nach LuftVO §21f (2) (von z.B. DMFV oder DAEC) ist notwendig.
Will ein Gast als Tagesmitglied fliegen, so gilt:
Der Flugleiter
- Prüft den Versicherungsnachweis und Kenntnisnachweis (DMFV/DAEC) des Gastes
- Prüft die Tauglichkeit des Modells
(Achtung: Wichtige Hinweise zum Schallgrenzpegel im Anmeldeformular Punkt 8 beachten!) - Weist den Gast in die Flugordnung ein
- Gibt dem Gast tagaktuelle Informationen zum Flugbetrieb (Flugzeiten, Startrichtung etc…)
- Nimmt das unterschiebene Gästeformular entgegen
- Nimmt den Tagesbeitrag (5 Euro) entgegen und übergibt ihn einem Vorstand
- Klärt die Kanalbelegung und trägt den Gast in das Flugbuch ein
Ab dann ist der Gast für einen Tag Mitglied und nimmt ganz normal am Flugbetrieb teil.
Herzlich willkommen und viel Spaß!