Wir unterscheiden zwischen:
A) Piloten
B) Flugleiter
Flugleiter haben die Kenntnis der Flugordnung durch ihre Eintragung im aktuellen Flugbuch bestätigt. Sie haben eine Flugleiterunterweisung und vom Vorstand eine Bestätigung erhalten.
Es gilt:
- Piloten nach A) dürfen nur fliegen, wenn ein Flugleiter eingetragen ist.
- Flugleiter nach B) dürfen alleine fliegen und den Flugbetrieb anmelden.
- Die frühere Anwärterprüfung ist entfallen. Über die Flugtauglichkeit eines Piloten entscheidet immer und ausschließlich der Flugleiter.
Diese Regeln gelten für alle Piloten, also für Vollmitglieder, jugendliche Vollmitglieder, Anwärter und Gastpiloten.