Alleine fliegen

Wir unterscheiden zwischen:

A) Piloten
B) Flugleiter

Flugleiter haben die Kenntnis der Flugordnung durch ihre Eintragung im aktuellen Flugbuch bestätigt. Sie haben eine Flugleiterunterweisung und vom Vorstand eine Bestätigung erhalten.

Es gilt:

  • Piloten nach A) dürfen nur fliegen, wenn ein Flugleiter eingetragen ist.
  • Flugleiter nach B) dürfen alleine fliegen und den Flugbetrieb anmelden.
  • Die frühere Anwärterprüfung ist entfallen. Über die Flugtauglichkeit eines Piloten entscheidet immer und ausschließlich der Flugleiter.

Diese Regeln gelten für alle Piloten, also für Vollmitglieder, jugendliche Vollmitglieder, Anwärter und Gastpiloten.